Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Bergführer Franz Perchtold e.K.
Bergschule und Eventagentur
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82441 Ohlstadt
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen DIE BERGFÜHRER (nachfolgend: Veranstalter) und dem Vertragspartner (nachfolgend: Kunde).
(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als der Verwender ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Teilnahmeberechtigte/ Schlechtwetterregelung
(1) Teilnehmen an den Veranstaltungen kann jeder, der gesund ist, der den speziellen Anforderungen an die jeweilige Veranstaltung genügt und der die entsprechende Ausrüstung mitführt, soweit diese nicht vom Veranstalter gestellt wird.
(2) Der Veranstalter bzw. dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, zu Beginn oder während der Veranstaltung Kunden auszuschließen, die den unter Absatz (1) genannten Anforderungen nicht entsprechen. Eine Rückerstattung der Veranstaltungsvergütung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
(3) Wetter- oder wasserstandsbedingte Veranstaltungsabsagen unterliegen der ausschließlichen Entscheidung des Veranstalters. In diesem Falle erhält der Kunde einen Gutschein, der ihn berechtigt innerhalb von zwei Jahren eine gleichwertige Veranstaltung nach seiner Wahl zu besuchen.
§ 3 Angebot, Vertragsabschluss und Leistungsumfang
(1) Das Angebot des Veranstalters ist freibleibend.
(2) Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch den Veranstalter und mit dem dort bezeichneten Leistungsumfang zustande.
(3) Alle Veranstaltungen werden vom Veranstalter gewissenhaft, präzise und sorgfältig vorbereitet. Der Veranstalter stellt dafür seine Dienste zur Verfügung. Ein darüber hinausgehender Erfolg, gleich welcher Art, insbesondere ein Gipfelerfolg oder andere subjektive Vorstellungen, die der Kunde mit der Veranstaltung verbindet, ist ausdrücklich nicht geschuldet.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten für die Leistungen die in der jeweils aktuellen Preisliste aufgeführten Preise.
(2) Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung wie folgt sofort und ohne jeglichen Abzug im Voraus fällig:
- Anzahlung in Höhe von 100,00 EUR mit Rechnungszugang bei Veranstaltungen/Touren im Alpenraum
- Anzahlung in Höhe von 20% bei Veranstaltungen /Touren außerhalb des Alpenraums sowie bei Touren mit Schiffsbeförderung nach Aushändigung des Insolvenzversicherungsscheins nebst Reisebestätigung (Rechnung), ausgeschlossen Flugvermittlung. In Einzelfällen maximal jedoch 500,-€.
- Restbetrag spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn.
(3) Erfolgt der Vertragsabschluss und die Rechnungsstellung weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn, so ist die Vergütung sofort und ohne jeglichen Abzug im Voraus fällig.
§ 5 Rücktritt
(1) Der Kunde kann von dem Vertrag vor Veranstaltungsbeginn jederzeit zurücktreten. Der Rücktritt ist in Schriftform zu erklären und wird mit Zugang beim Veranstalter wirksam. Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts werden dem Kunden nachfolgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:
Veranstaltungen/Touren im Alpenraum:
• Rücktritt bis zum 60. Tag vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Veranstaltungspreises.
• 59 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des Veranstaltungspreises.
• 29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises.
• Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% des Veranstaltungspreises.
• Ab 48 Stunden vor der Veranstaltung 95% des Veranstaltungspreises.
Veranstaltungen/Touren außerhalb des Alpenraums:
• Bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 15% des Veranstaltungspreises.
• 60 bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des Veranstaltungspreises.
• 44 bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises
• 20 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70% des Veranstaltungspreises.
• Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% des Veranstaltungspreises.
• Ab 48 Stunden vor der Veranstaltung 95% des Veranstaltungspreises.
Veranstaltungen/Touren mit Schiffsbeförderung:
• Bis zum 91. Tag vor Reisebeginn 35% des Veranstaltungspreises.
• 90 bis 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70% des Veranstaltungspreises.
• 60 Tage vor Reisebeginn 95% des Veranstaltungspreises.
Umbuchungsgebühren:
Falls Touren/Kurse noch buchbar sind, können Teilnehmer statt einer Stornierung auch eine Umbuchung auf ein anderes Programm vornehmen, sofern die Tour/der Kurs in der gleichen Reisezeit durchgeführt wird.
Umbuchungen bei Programmen im Alpenraum (sofern möglich):
Bis 8 Wochen vor Reisebeginn: € 30 Bearbeitungsgebühr
Bis 3 Wochen vor Reisebeginn: € 60,- Bearbeitungsgebühr
21.–15. Tag vor Reiseantritt 30 % vom stornierten Reisepreis
14.–01. Tag vor Reiseantritt 60 % vom stornieren Reisepreis
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % vom Reisepreis
§ 6 Haftungsausschluss
(1) Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmun gen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.
(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 6, die Haftung für Unmöglichkeit nach § 7.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Re gelungen nicht verbunden.
§ 7 Verzugshaftung
(1) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
(2) Der Veranstalter haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Veranstalters für den Schadensersatz neben der Leistung auf 15 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 25 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer dem Veranstalter etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Re gelungen nicht verbunden.
§ 8 Unmöglichkeitshaftung
(1) Soweit die Leistung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 15 % des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
(2) Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Re gelungen nicht verbunden.
§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit einer solchen Forderung aufrechnen, die unbestritten oder rechts kräftig festgestellt ist.
§ 10 Schriftform
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfolgen durch die Geschäftsführung oder vom Veranstalter besonders Bevollmächtigte. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung des Veranstalters bestätigt werden.
(2) Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
§ 11 Gerichtsstand/ Anwendbares Recht
(1) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Veranstalters.
(2) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
§ 12 Leihausrüstung
(1) Leihmaterial, das von DEN BERGFÜHRERN ausgeliehen wird und beschädigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgegeben wird, ist auf jeden Fall an DIE BERGFÜHRER in vollem Umfang zu ersetzen. Ob dies im Rahmen einer Veranstaltung von DIE BERGFÜHRER erfolgt oder nicht, ist unerheblich.
§ 13 Gepäcktransport
Die Bergführer übernehmen für durchgeführte Gepäcktransporte und deren Lagerung im Rahmen von Veranstaltungen keine Haftung.
§ 14 Fotorechte
(1) Fotos/Videos, die entweder von unserem Bergführer oder von anderen Teilnehmern im Rahmen unserer Kurse, Touren und Reiseveranstaltungen gemacht werden, können per Bilderlink (z.B. Dropbox) an alle Teilnehmer zum Download verschickt werden. Weiter können Fotos/Videos für Werbezwecke im Bergschulprogramm, auf der Homepage, in Printmedien und in Social Media (z.B. Instagram, Facebook) verwendet werden. Wenn Sie dies nicht möchten, muss dies schriftlich dem Veranstalter (per Mail: info@die-bergfuehrer.de) mitgeteilt werden. Wenn keine Mitteilung erfolgt, gehen wir davon aus, dass Sie mit der Veröffentlichung und entsprechender Verwendung einverstanden sind. Die Rechte für die Fotos liegen bei dem jeweiligen Fotografen.
(C) Die Bergführer